Wie wird der GmbH-Gewinn besteuert?
Auf Ebene der GmbH fallen 15 % Körperschaftsteuer (§ 23 KStG) und darauf 5,5 % Solidaritätszuschlag an. Dazu kommt die Gewerbesteuer: Steuermesszahl 3,5 % multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 14 % Gewerbesteuer.
Vereinfachend setzt der Rechner den Gewinn mit dem Gewerbeertrag gleich. Hinzurechnungen und Kürzungen bleiben unberücksichtigt; mehr dazu im Ratgeber Gewerbesteuer berechnen.
Wie wird die Ausschüttung beim Gesellschafter besteuert?
Gewinnausschüttungen an Gesellschafter, die die Anteile im Privatvermögen halten, unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei Kirchensteuer berechnet der Rechner die Abgeltungsteuer nach der gesetzlichen Formel des § 32d EStG.
Auf Antrag ist unter bestimmten Voraussetzungen das Teileinkünfteverfahren möglich. Diese Option und der Sparer-Pauschbetrag fließen nicht in die Berechnung ein.
Gehalt oder Ausschüttung – was ist günstiger?
Ein angemessenes Geschäftsführergehalt mindert den Gewinn der GmbH und wird beim Empfänger nach dem persönlichen Einkommensteuertarif besteuert. Welche Mischung günstiger ist, hängt vom übrigen Einkommen, der Sozialversicherung und der Gewinnhöhe ab. Für diese Abwägung ist eine individuelle Steuerberatung sinnvoll.
Warum Gewinne in der GmbH lassen?
Thesaurierte Gewinne tragen nur die Unternehmenssteuern. Genau darauf beruht ein Teil der Vorteile einer Immobilien-GmbH: Erträge werden reinvestiert, bevor sie privat versteuert werden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer?
15 % des zu versteuernden Einkommens laut § 23 KStG, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer.
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Gewerbeertrag × 3,5 % Steuermesszahl × Hebesatz. Für Kapitalgesellschaften gibt es keinen Freibetrag.
Welche Steuer fällt auf die Ausschüttung an?
Bei Anteilen im Privatvermögen 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Ist das Ergebnis exakt?
Nein. Hinzurechnungen, Kürzungen, Verlustvorträge, Sparer-Pauschbetrag und Teileinkünfteverfahren sind nicht berücksichtigt. Das Ergebnis ist eine Orientierung.
Gilt der Rechner auch für die UG?
Ja. Die UG wird steuerlich wie eine GmbH behandelt. Zusätzlich muss sie 25 % des Jahresüberschusses in eine Rücklage einstellen, bis das Stammkapital 25.000 € erreicht.