Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Vom Gewerbeertrag wird bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen und das Ergebnis auf volle 100 € abgerundet. Darauf wird die Steuermesszahl von 3,5 % angewandt. Der so ermittelte Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert.
Warum zahlen Einzelunternehmer oft weniger als gedacht?
Nach § 35 EStG wird die Gewerbesteuer bis zum 4-fachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet. Bei Hebesätzen bis etwa 400 % gleicht die Anrechnung die Belastung weitgehend aus, soweit ausreichend Einkommensteuer anfällt.
Welcher Hebesatz gilt?
Jede Gemeinde legt den Hebesatz selbst fest, mindestens 200 %. Der aktuelle Wert steht auf der Website der Gemeinde oder im Gewerbesteuerbescheid.
Ausführliche Erklärung mit Beispielen: zum Ratgeber.