Orientierung nach § 19 UStG

Kleinunternehmer-Check

Die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung für das laufende Geschäftsjahr einordnen.

Umsätze eingeben und Prüfung starten.

Welche Grenzen gelten?

Seit 2025 gelten grundsätzlich 25.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Kalenderjahr. Maßgeblich sind die gesetzlichen Details und die individuelle Situation.

Was passiert beim Überschreiten?

Wurde die Vorjahresgrenze überschritten, greift die Regelung im Folgejahr grundsätzlich nicht. Wird die Grenze im laufenden Jahr überschritten, ist bereits der überschreitende Umsatz nicht mehr steuerfrei.

Der Check ist eine unverbindliche Orientierung. Verbindliche Entscheidungen gehören in eine steuerliche Beratung.