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GmbH-Kostenrechner

GmbH-Gründungskosten berechnen: Notar, Handelsregister, Gewerbeanmeldung, Beratung und Stammkapital übersichtlich zusammenrechnen.

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Welche Kosten entstehen bei einer GmbH-Gründung?

Unvermeidbar sind die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, die Handelsregisteranmeldung und die Eintragung durch das Registergericht. Hinzu kommen meist die Gewerbeanmeldung sowie Gebühren für Kammer und Geschäftskonto.

Die Vorbelegung im Rechner sind angenommene Beispielwerte. Notar- und Registergebühren richten sich nach gesetzlichen Gebührenordnungen und hängen vom Geschäftswert und vom Aufwand ab. Ein konkretes Notarangebot ersetzt jede Schätzung.

Wie viel Stammkapital muss eingezahlt werden?

Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 € (§ 5 GmbHG). Vor der Anmeldung zum Handelsregister muss bei Bareinlagen mindestens die Hälfte, also 12.500 €, eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Der Rest bleibt eine offene Forderung der Gesellschaft gegen die Gesellschafter.

Wer weniger Kapital aufbringen möchte, prüft die UG (haftungsbeschränkt) als Einstieg.

Musterprotokoll oder individuelle Satzung?

Für bis zu drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer erlaubt das Musterprotokoll eine vereinfachte Gründung. Das senkt in der Regel den Beurkundungsaufwand. Individuelle Regelungen zu Vinkulierung, Abfindung oder Gesellschafterbeschlüssen erfordern dagegen eine eigene Satzung.

Welche laufenden Kosten folgen nach der Gründung?

Nach der Eintragung entstehen Kosten für doppelte Buchführung, Jahresabschluss, Offenlegung, Steuererklärungen und Kammerbeiträge. Diese Posten sind im Rechner nicht enthalten, gehören aber in jede Liquiditätsplanung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Mindeststammkapital einer GmbH?

25.000 € laut § 5 GmbHG. Bei Bargründung müssen vor der Handelsregisteranmeldung mindestens 12.500 € eingezahlt sein.

Sind die Werte im Rechner verbindlich?

Nein. Die Vorbelegungen sind angenommene Beispielwerte. Verbindlich sind nur das Angebot des Notariats und die Kostenrechnung des Registergerichts.

Sind Gründungskosten steuerlich absetzbar?

Von der GmbH getragene Gründungskosten können als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, wenn die Satzung dies mit einem Höchstbetrag regelt. Die Details klärt die Steuerberatung.

Ist das Stammkapital nach der Gründung verloren?

Nein. Es steht der GmbH als Betriebsvermögen zur Verfügung und darf für Geschäftsausgaben verwendet werden. Eine Rückzahlung an Gesellschafter ist dagegen streng begrenzt.

Ist eine Vorrats-GmbH günstiger?

Meist nicht, denn der Kaufpreis enthält Gründungskosten plus Aufschlag. Der Vorteil liegt im Zeitgewinn, den der Vorrats-GmbH-Rechner gegenüberstellt.

Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Berechnung erfolgt lokal im Browser. Stand der Rechtsgrundlagen: Oktober 2026.