Finanzen

Betriebshaftpflicht für Selbstständige: Der umfassende Ratgeber

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist eine der fundamentalsten Absicherungen für Selbstständige und Unternehmen. Sie deckt Schäden, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit Dritten zugefügt werden, und schützt somit das Geschäfts- und Privatvermögen vor existenzbedrohenden Forderungen. Abgedeckt sind Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden.

Obwohl sie nicht für jede Rechtsform oder Branche gesetzlich vorgeschrieben ist, stellt ihr Abschluss eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit dar. Das Risiko, durch einen kleinen Fehler einen Schaden in Millionenhöhe zu verursachen, ist real und kann ohne entsprechenden Schutz zur Insolvenz führen. Es ist dabei essenziell, sie von anderen Haftpflichtversicherungen wie der Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht abzugrenzen.

Ein Handwerker in seiner Werkstatt bei der Arbeit. Eine Betriebshaftpflicht schützt Selbstständige vor den finanziellen Folgen von Schäden.KI-generiertes Bild

Was genau deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung ab?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung tritt für berechtigte Schadensersatzansprüche ein, die von Dritten (z.B. Kunden, Lieferanten, Passanten) gegen ein Unternehmen gestellt werden. Ihre Hauptfunktion ist die Freistellung des Versicherungsnehmers von diesen Verbindlichkeiten. Der Versicherungsschutz umfasst dabei drei zentrale Leistungsarten.

Die drei Kernleistungen

  • Personenschäden: Hierunter fallen alle Schäden, die zu einer Verletzung, Gesundheitsschädigung oder dem Tod einer Person führen. Die Versicherung übernimmt Kosten für Behandlungen, Rehabilitation, Schmerzensgeld oder Rentenzahlungen.
  • Sachschäden: Dies bezieht sich auf die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen von fremden Sachen. Gedeckt sind die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung des beschädigten Eigentums.
  • Unechte Vermögensschäden: Diese sind eine direkte Folge eines Personen- oder Sachschadens. Es handelt sich um finanzielle Nachteile, die einem Dritten entstehen, weil er beispielsweise aufgrund einer Verletzung Verdienstausfall hat oder sein beschädigtes Firmeneigentum nicht nutzen kann.

Ein klassischer Fall für einen Personenschaden wäre ein Kunde, der im Ladenlokal auf einem frisch gewischten, aber nicht gekennzeichneten Boden ausrutscht und sich ein Bein bricht. Die Betriebshaftpflicht würde die Heilbehandlungskosten, eventuelles Schmerzensgeld und den Verdienstausfall des Kunden übernehmen, sofern eine Haftung des Ladeninhabers besteht.

Ein Sachschaden liegt vor, wenn ein Malerbetrieb bei Renovierungsarbeiten in einer Privatwohnung eine teure Vase umstößt. Die Versicherung ersetzt den Wert der Vase. Fällt dem Handwerker hingegen ein Werkzeug auf das Parkett des Kunden und hinterlässt eine tiefe Kerbe, sind die Kosten für die Reparatur des Bodens ebenfalls ein versicherter Sachschaden.

Ein unechter Vermögensschaden entsteht beispielsweise, wenn ein Elektriker bei Arbeiten in einer Anwaltskanzlei einen Kurzschluss verursacht, der die gesamte IT-Anlage für einen Tag lahmlegt. Kann die Kanzlei dadurch nicht arbeiten und verliert nachweislich Einnahmen, deckt die Betriebshaftpflicht des Elektrikers diesen finanziellen Ausfall, da er eine direkte Folge des Sachschadens (defekte IT-Anlage) ist.

Passiver Rechtsschutz: Die zweite Säule

Neben der reinen Schadensregulierung bietet die Betriebshaftpflicht auch einen sogenannten passiven Rechtsschutz. Das bedeutet, die Versicherung prüft zunächst auf eigene Kosten, ob die gegen das Unternehmen erhobenen Ansprüche überhaupt berechtigt sind. Unbegründete oder überhöhte Forderungen wehrt der Versicherer ab – notfalls auch vor Gericht.

Sämtliche Kosten für Anwälte, Gutachter und Gerichtsverfahren, die im Zuge dieser Abwehr entstehen, werden vom Versicherer getragen. Diese Funktion ist von enormer Bedeutung, da die Kosten für Rechtsstreitigkeiten schnell erhebliche Höhen erreichen können, selbst wenn sich am Ende herausstellt, dass kein Verschulden vorlag.

Typische Leistungsausschlüsse

Keine Versicherung deckt alle denkbaren Risiken ab. Typische Ausschlüsse in der Betriebshaftpflicht sind Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden, sowie Eigenschäden (Schäden am eigenen Unternehmen). Ebenfalls oft ausgeschlossen sind reine Vertragserfüllungsrisiken, also wenn eine zugesicherte Leistung nicht oder schlecht erbracht wird, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden entsteht. Auch "echte" Vermögensschäden, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind, benötigen eine separate Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Für welche Selbstständigen und Gründer ist die Versicherung unverzichtbar?

Grundsätzlich ist eine Betriebshaftpflicht für jeden Selbstständigen und jedes Unternehmen sinnvoll, das nicht ausschließlich im eigenen Büro ohne jeglichen Außenkontakt arbeitet. Die Notwendigkeit ergibt sich aus dem individuellen Haftungsrisiko, das je nach Branche und Tätigkeit stark variiert.

Besonders unverzichtbar ist die Versicherung für Branchen mit hohem Risiko für Personen- und Sachschäden. Dazu gehören insbesondere das gesamte Handwerk (z.B. Bau, Elektro, Sanitär), produzierendes Gewerbe, die Gastronomie und Hotellerie, der Einzelhandel mit Kundenverkehr sowie Veranstalter von Events. Überall dort, wo direkter Kontakt zu Kunden besteht oder auf fremdem Eigentum gearbeitet wird, ist das Potenzial für einen teuren Schaden hoch.

Auch vermeintlich risikoarme Tätigkeiten, wie die eines IT-Beraters oder Grafikdesigners im Homeoffice, sind nicht frei von Haftungsrisiken. Ein Besuch beim Kunden, bei dem versehentlich dessen Laptop vom Tisch gestoßen wird, oder das Verschütten von Kaffee über einen Server im Rechenzentrum kann bereits einen erheblichen Sachschaden verursachen. Die Haftung entfällt nicht, nur weil das Risiko geringer erscheint.

Für einige Berufsgruppen und Gewerbe ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung sogar eine gesetzliche Voraussetzung für die Erlaubnis zur Berufsausübung. Dies betrifft beispielsweise Unternehmen im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO), Schausteller oder Betreiber bestimmter genehmigungspflichtiger Anlagen. Bereits beim Prozess zum Gewerbe anmelden kann der Nachweis einer solchen Police verlangt werden.

Die Rechtsform des Unternehmens spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle. Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Ein einziger großer Schadensfall kann hier ohne Versicherungsschutz die private Existenz vernichten. Die Betriebshaftpflicht dient hier als Schutzschild für das persönliche Vermögen.

Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ist die Haftung zwar grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Dennoch ist die Versicherung existenziell, denn ein großer Schaden kann das Stammkapital aufzehren und zur Insolvenz der Gesellschaft führen. Für die persönliche Haftung von Geschäftsführern, die bei Pflichtverletzungen ebenfalls bestehen kann, ist jedoch eine separate D&O-Versicherung zuständig.

Worin liegt der Unterschied zwischen Betriebs-, Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht?

Die Begriffe Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht werden oft synonym verwendet, bezeichnen jedoch unterschiedliche Deckungskonzepte für spezifische Risiken. Eine genaue Abgrenzung ist für die Wahl des richtigen Versicherungsschutzes entscheidend.

Die Betriebshaftpflicht deckt, wie beschrieben, primär Personen- und Sachschäden (sowie deren Folgeschäden), die aus der operativen, alltäglichen Tätigkeit eines Betriebs resultieren. Die Berufshaftpflicht ist ein weiter gefasster Begriff, der oft für bestimmte freie Berufe verwendet wird und häufig eine Kombination aus Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht darstellt. Die reine Vermögensschadenhaftpflicht sichert ausschließlich "echte" Vermögensschäden ab.

Die folgende Tabelle verdeutlicht die Unterschiede:

VersicherungsartWas ist versichert?Für wen primär relevant?
BetriebshaftpflichtPersonen- und Sachschäden (und deren finanzielle Folgen) durch die betriebliche Tätigkeit.Handwerk, produzierendes Gewerbe, Handel, Gastronomie, Dienstleister mit Kundenkontakt.
BerufshaftpflichtGesetzlich vorgeschriebene oder standesrechtlich geforderte Haftpflicht für bestimmte beratende und heilende Berufe. Oft eine Kombination, die auch echte Vermögensschäden umfasst.Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure (sog. Kammerberufe).
Vermögensschadenhaftpflicht"Echte" Vermögensschäden: Rein finanzielle Nachteile, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind (z.B. durch Fehlberatung, Planungsfehler, Programmierfehler).Unternehmensberater, IT-Dienstleister, Agenturen, Übersetzer, Gutachter, Immobilienverwalter.

Ein konkretes Beispiel illustriert die Abgrenzung: Ein Unternehmensberater empfiehlt eine fehlerhafte Investitionsstrategie, woraufhin sein Mandant 100.000 € verliert. Dies ist ein reiner, "echter" Vermögensschaden, für den die Vermögensschadenhaftpflicht aufkommt. Stößt derselbe Berater beim Kundenbesuch eine teure Skulptur um, greift hingegen eine Betriebshaftpflicht-Komponente seiner Versicherung.

Moderne Versicherungspolicen sind oft modular aufgebaut. So kann eine Betriebshaftpflicht für einen IT-Dienstleister um einen Baustein für echte Vermögensschäden (z.B. durch Programmierfehler) erweitert werden. Entscheidend ist, die eigene Tätigkeit genau zu analysieren und sicherzustellen, dass das Hauptrisiko – sei es der Sachschaden auf der Baustelle oder der Beratungsfehler am Schreibtisch – adäquat versichert ist.

Wie wird die richtige Deckungssumme ermittelt?

Die Festlegung der passenden Deckungssumme (auch Versicherungssumme genannt) ist einer der wichtigsten Schritte beim Abschluss einer Betriebshaftpflicht. Sie definiert den maximalen Betrag, den der Versicherer im Schadensfall pro Ereignis und pro Jahr zahlt. Eine zu niedrig angesetzte Summe kann im Ernstfall fatale Folgen haben.

Versicherer bieten oft pauschale Deckungssummen von 3, 5 oder 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden an. Diese Summen erscheinen hoch, sind aber bei schweren Personenschäden mit lebenslangen Rentenzahlungen oder bei Großschäden wie einem Brand, der auf Nachbargebäude übergreift, schnell erreicht. Eine pauschale Summe von unter 3 Millionen Euro gilt heute in den meisten Branchen als nicht mehr zeitgemäß.

Kriterien zur Ermittlung des Bedarfs

Die ideale Deckungssumme hängt von einer individuellen Risikoanalyse ab. Folgende Faktoren sind dabei zu berücksichtigen:

  • Branche und Tätigkeitsfeld: Ein Dachdecker hat ein höheres Risiko, einen Großschaden zu verursachen, als ein Texter im Homeoffice.
  • Größter anzunehmender Unfall (GAU): Es muss durchdacht werden, was das schlimmstmögliche, realistische Schadensszenario ist. Ein Caterer, der Lebensmittel für eine Großveranstaltung liefert, muss das Risiko einer Massenerkrankung durch verunreinigte Speisen einkalkulieren.
  • Kundenstruktur und vertragliche Vorgaben: Große Industrieunternehmen oder öffentliche Auftraggeber schreiben in ihren Verträgen oft Mindestdeckungssummen vor, die weit über den Standards liegen können. Ohne den Nachweis dieser Summen kommt kein Vertrag zustande.
  • Anzahl der Mitarbeiter: Mit jedem Mitarbeiter steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Fehler passiert, der zu einem Schaden führt. Die Betriebsgröße ist somit ein wesentlicher Faktor.

Es ist zu unterscheiden zwischen der Deckungssumme pro Schadensfall und der Jahreshöchstleistung. Üblicherweise wird die Versicherungssumme pro Jahr zweifach oder dreifach maximiert. Das bedeutet, bei einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro und zweifacher Maximierung zahlt der Versicherer maximal 5 Millionen Euro pro Einzelschaden, aber nicht mehr als 10 Millionen Euro für alle Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres.

Eine zu niedrig gewählte Deckungssumme kann im Schadensfall den wirtschaftlichen Ruin bedeuten. Übersteigt ein berechtigter Anspruch die Versicherungssumme, haftet der Unternehmer für die Differenz wieder voll mit dem Geschäfts- und Privatvermögen. Die Ersparnis bei der Prämie durch eine niedrigere Deckung steht in keinem Verhältnis zum potenziellen Risiko.

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten einer Betriebshaftpflicht?

Die Prämie für eine Betriebshaftpflichtversicherung ist keine feste Größe, sondern wird anhand verschiedener Risikomerkmale individuell kalkuliert. Unternehmen mit einem höheren Schadenpotenzial zahlen naturgemäß mehr als solche mit einem geringen Risiko. Die Kosten können von unter hundert Euro bis zu mehreren tausend Euro pro Jahr reichen.

Die primären Kostentreiber

Folgende Faktoren haben den größten Einfluss auf die Höhe des Versicherungsbeitrags:

  • Betriebsart und Risiko: Dies ist der wichtigste Faktor. Versicherer stufen Tätigkeiten in Risikoklassen ein. Ein Bauunternehmen (hohes Risiko für Personen- und Sachschäden) zahlt ein Vielfaches der Prämie eines reinen Bürobetriebs.
  • Betriebsgröße (Umsatz und Mitarbeiterzahl): Ein höherer Umsatz und mehr Mitarbeiter werden als Indikatoren für mehr Geschäftstätigkeit und somit ein höheres Schadenrisiko gewertet. Die Prämien steigen oft gestaffelt mit diesen Kennzahlen.
  • Gewählte Deckungssumme: Eine Verdopplung der Deckungssumme, z.B. von 5 auf 10 Millionen Euro, führt nicht zu einer Verdopplung der Prämie, aber zu einem spürbaren Anstieg. Der zusätzliche Schutz ist den Aufpreis jedoch meist wert.
  • Höhe der Selbstbeteiligung: Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung (Selbstbehalt) kann die Prämie gesenkt werden. Im Schadensfall trägt das Unternehmen den Schaden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung selbst. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt die Prämie, erhöht aber das finanzielle Risiko bei kleineren Schäden.

Beispielrechnung zur Selbstbeteiligung

Die Funktionsweise einer Selbstbeteiligung ist einfach. Entsteht ein Schaden, wird der vereinbarte Betrag von der Entschädigungsleistung des Versicherers abgezogen.

  • Schadenhöhe: 8.000 €
  • Vereinbarte Selbstbeteiligung: 1.000 €
  • Leistung des Versicherers: 7.000 €
  • Eigene Zahlung des Unternehmens: 1.000 €

Zusätzliche Deckungsbausteine wie der Einschluss einer erweiterten Produkthaftpflicht, einer Umwelthaftpflicht oder die Versicherung von Auslandsrisiken erhöhen die Prämie ebenfalls. Es ist wichtig, Angebote genau zu vergleichen und nicht nur auf den Endpreis zu schauen. Die Beiträge zur Betriebshaftpflicht sind Betriebsausgaben und können vollständig bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns abgesetzt werden. Sie wirken sich also direkt auf die Steuerschuld aus, was beim Gewinn berechnen berücksichtigt wird.

Worauf ist bei der Auswahl des richtigen Tarifs zu achten?

Die Qualität einer Versicherungspolice zeigt sich im Detail, nicht allein im Preis. Der günstigste Tarif kann im Schadensfall wertlos sein, wenn entscheidende Risiken ausgeschlossen sind. Eine sorgfältige Prüfung der Versicherungsbedingungen ist daher unerlässlich.

Entscheidende Klauseln im Vertragswerk

Beim Vergleich von Angeboten sollten Selbstständige und Gründer besonderes Augenmerk auf die folgenden Punkte legen:

  • Umfang der versicherten Tätigkeiten: Im Versicherungsschein müssen alle vom Unternehmen angebotenen Tätigkeiten exakt und vollständig aufgeführt sein. Werden neue Dienstleistungen aufgenommen, ist eine Meldung an den Versicherer zwingend erforderlich, um den Schutz zu gewährleisten.
  • Wichtige Deckungserweiterungen: Moderne Tarife sollten bestimmte Standarderweiterungen beinhalten. Dazu zählen Allmählichkeitsschäden (z.B. durch Feuchtigkeit), Tätigkeitsschäden (Schäden an der Sache, an der gerade gearbeitet wird), Mietsachschäden (Schäden an gemieteten Büro- oder Lagerräumen) und der Verlust fremder Schlüssel.
  • Geltungsbereich (räumlich): Die Police sollte klar definieren, ob der Schutz nur in Deutschland, in der EU oder weltweit gilt. Dies ist besonders für Online-Unternehmen, exportierende Betriebe oder Berater mit internationalen Kunden von höchster Relevanz.
  • Nachhaftungsfristen: Ein sehr wichtiger Punkt ist die Nachhaftung. Sie stellt sicher, dass auch Schäden versichert sind, die sich erst nach Einstellung des Geschäftsbetriebs zeigen, deren Ursache aber in die aktive Zeit des Unternehmens fällt. Die gesetzlichen Verjährungsfristen betragen in der Regel drei Jahre, können aber für bestimmte Ansprüche, insbesondere aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bis zu 30 Jahre andauern.

Es ist ebenso wichtig, die Ausschlüsse genau zu prüfen. Sind zum Beispiel Schäden durch den Einsatz von Drohnen, die Teilnahme an Messen oder die Durchführung von Arbeiten durch Subunternehmer abgedeckt? Jede Unklarheit sollte vor Vertragsabschluss mit dem Versicherer geklärt werden.

Eine Betriebshaftpflicht ist kein statisches Produkt. Das Unternehmen entwickelt sich, neue Risiken kommen hinzu. Daher sollte der Versicherungsschutz mindestens einmal jährlich überprüft und an die aktuelle Geschäftssituation angepasst werden. Dies kann bei einer Umsatzsteigerung, der Einstellung neuer Mitarbeiter oder der Erweiterung des Dienstleistungsportfolios der Fall sein.

Die Planung des Versicherungsschutzes ist ein integraler Bestandteil des Risikomanagements. Bereits bei der Erstellung des Geschäftsplans sollte dieses Thema behandelt werden. Ein gut durchdachtes Versicherungskonzept zeugt von Professionalität und ist ein wichtiger Teil, beim Aufbau eines soliden Businessplan schreiben möchte.

Was ist im Schadensfall zu tun?

Tritt ein Schaden ein, der potenziell einen Dritten geschädigt hat, ist ruhiges und systematisches Handeln gefordert. Das richtige Verhalten unmittelbar nach dem Vorfall ist entscheidend für die spätere reibungslose Regulierung durch den Versicherer.

Die folgenden Schritte dienen als Leitfaden für das korrekte Vorgehen im Schadensfall:

  1. Schaden mindern und sichern: Die erste Pflicht ist die Schadensminderung. Es müssen sofort alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen werden, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das kann das Abstellen von Wasser, das Löschen eines kleinen Brandes oder das Leisten von Erster Hilfe sein. Die Unfall- oder Schadenstelle sollte abgesichert werden, um Folgeschäden zu vermeiden.
  2. Vorfall lückenlos dokumentieren: Eine genaue Dokumentation ist die Basis für die spätere Meldung. Es sollten Fotos aus verschiedenen Perspektiven gemacht, die Kontaktdaten von Zeugen notiert und ein detailliertes Gedächtnisprotokoll zum Hergang des Ereignisses angefertigt werden.
  3. Unverzügliche Meldung beim Versicherer: Jeder potenzielle Haftpflichtschaden muss dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden. Die genauen Fristen (oft eine Woche) stehen im Versicherungsvertrag. Eine verspätete Meldung kann den Versicherungsschutz gefährden (Obliegenheitsverletzung).
  4. Kommunikation dem Versicherer überlassen: Es dürfen keinerlei Zusagen bezüglich einer Kostenübernahme oder einer Schadensregulierung gegenüber dem Geschädigten gemacht werden. Die gesamte weitere Kommunikation und Verhandlung sollte ausschließlich über den Versicherer laufen.

Der häufigste und zugleich schwerwiegendste Fehler im Schadensfall ist ein voreiliges Schuldanerkenntnis. Niemals ein Schuldanerkenntnis am Unfallort oder danach abgeben. Weder mündlich noch schriftlich sollte die Schuld am Ereignis eingestanden werden. Ein solches Anerkenntnis bindet zwar den Unternehmer, nicht aber den Versicherer. Gibt der Unternehmer seine Schuld zu, obwohl rechtlich vielleicht keine Haftung bestand, kann der Versicherer die Leistung verweigern.

Nach der Meldung übernimmt der Versicherer die weitere Bearbeitung. Er prüft die Haftungsfrage, korrespondiert mit dem Geschädigten oder dessen Anwalt, holt bei Bedarf Gutachten ein und reguliert den Schaden, wenn der Anspruch berechtigt ist. Besteht der Anspruch zu Unrecht, wehrt der Versicherer ihn im Rahmen des passiven Rechtsschutzes ab.

Häufige Fragen

Ist eine Betriebshaftpflicht steuerlich absetzbar?

Ja, die Beiträge zur Betriebshaftpflichtversicherung sind als Betriebsausgaben vollständig steuerlich absetzbar. Sie mindern den zu versteuernden Gewinn des Unternehmens und somit die Belastung durch Einkommen- und Gewerbesteuer.

Was passiert bei einer Änderung meiner Geschäftstätigkeit?

Jede wesentliche Änderung, wie die Aufnahme neuer Dienstleistungen oder die Erschließung neuer Märkte, muss dem Versicherer umgehend gemeldet werden. Andernfalls kann der Versicherungsschutz für die neuen, nicht gemeldeten Tätigkeiten erlöschen.

Gilt die Versicherung auch für meine Mitarbeiter und Subunternehmer?

Schäden, die von angestellten Mitarbeitern in Ausübung ihrer Tätigkeit verursacht werden, sind in der Regel mitversichert. Für freie Mitarbeiter oder Subunternehmer gilt dies oft nicht; hier sollte vertraglich geklärt werden, dass diese eine eigene Haftpflichtversicherung nachweisen müssen.

Bin ich als Kleinunternehmer von der Pflicht befreit?

Nein. Die Haftung für Schäden ist unabhängig vom Umsatz oder der Anwendung der Kleinunternehmerregelung. Das Risiko eines existenzbedrohenden Schadens besteht für jedes Unternehmen, unabhängig von seiner steuerlichen Einstufung.

Schützt die Versicherung auch bei Schäden an gemieteten Büroräumen?

Schäden an gemieteten Räumen (sogenannte Mietsachschäden) sind in vielen modernen Tarifen standardmäßig enthalten, dies sollte aber explizit im Vertrag geprüft werden. Häufig gibt es hierfür separate, niedrigere Deckungssummen und spezifische Ausschlüsse.

Kann ich eine Betriebshaftpflicht kündigen?

Eine ordentliche Kündigung ist meist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Außerordentliche Kündigungsrechte bestehen zudem bei einer Prämienerhöhung, nach einem regulierten Schadenfall oder bei einer vollständigen Geschäftsaufgabe.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Rechenbeispiele beruhen auf angenommenen Werten.